In den kommenden 3 Blogs gehen wir auf alle gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2021 ein.
Im ersten Teil nennen wir Ihnen alle Änderungen für die Transport- und Logistikbranchen.
Lkw-Maut
Die Lkw-Maut steigt ab Januar 2021 in Tschechien, der belgischen Region Wallonien und Österreich. In das tschechische Gebührensystem für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fließen künftig Abgaben für verkehrsbedingte Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung ein. Transportunternehmer rechnen mit einer Verteuerung um bis zu 36 Prozent. In Wallonien werden die Tarife für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen indexiert, wie das im Sommer bereits für die Regionen Flamen und Brüssel geschehen ist. Bei Lkw der Euroklassen 3, 4, 5 und 6 bedeutet das Mehrkosten von 0,001 Euro pro Kilometer. Österreich plant ebenfalls eine stärkere Anlastung externer Infrastrukturkosten, die der Verkehr verursacht. Der Öko-Rabatt für Euro-6-Lkw soll bleiben. Durch die Neustaffelung zahlen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen mit vier und mehr Achsen zwischen 1,4 und 2 Prozent mehr Lkw-Maut. Auch in Deutschland könnte der Einsatz von Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen mit Gasantrieb teurer werden als erwartet, denn die im Mai verlängerte Lkw-Maut-Befreiung bis 2023 steht auf der Kippe. Aus Sicht der EU ist sie unzulässig. Noch ist nicht entschieden, ob die Bundesregierung die indirekte Förderung beibehalten darf. BKF-Qualifikation
Der Fahrerqualifizierungsnachweis soll künftig den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ersetzen. Dafür ist kürzlich das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geändert worden. Der Ausweis hat ebenfalls das Format einer Scheckkarte und ist auf allen Touren künftig immer mitzuführen. Die C/C1-Lenkberechtigung allein reicht dann also bei Lkw-Fahrern nicht mehr aus. Diese Umstellung in allen Bundesländern soll ab 23. Mai 2021 die verschiedenen Nachweismöglichkeiten in Deutschland reduzieren und vollends das Grenzgänger-Problem lösen, das in der Vergangenheit etwa Lkw-Fahrer betraf, die hierzulande beschäftigt sind und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
Geplant ist zudem ein zentrales Online-Portal für Aus- und Weiterbildungen von Berufskraftfahrern. Bis zum 23. Mai 2021 ist noch Zeit, um ein solches elektronisches Register einzurichten. Darüber sollen Behörden künftig unionsweit Informationen über ausgestellte oder entzogene Befähigungsnachweise austauschen können. Die Datenbank soll Tricksereien weiter einschränken. Statt der Teilnahmebescheinigung auf Papier für den Besuch von Weiterbildungen und als Nachweis für eine abgeschlossene Ausbildung gibt es in Zukunft einen Registereintrag. Die digitale Speicherung erleichtere Kontrollen, heißt es im deutschen Gesetzentwurf.
Umweltbonus für E-Fahrzeuge
Im Juli 2020 hat der Bund seinen Anteil am Umweltbonus für E-Pkw und -Transporter sowie Plug-in-Hybridmodelle verdoppelt. Mit dieser Innovationsprämie ist seitdem eine maximale Förderung von 9.000 Euro beim Kauf eines Elektroautos mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro möglich. Liegt der Kaufpreis über dieser Grenze, beteiligen sich Staat und Hersteller mit insgesamt 7.500 Euro.
Den erhöhten Zuschuss gibt es nun über 2021 hinaus bis Ende 2025. Förderfähig ist ein reines E-Modell mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb sowie ein Plug-in-Hybrid. Plug-in-Hybride werden nur noch bezuschusst, wenn diese ab dem Jahr 2022 eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben und ab 2025 mindestens 80 Kilometer erreichen. Den Umweltbonus gibt es auch rückwirkend vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für geleaste oder gekaufte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Und seit dem 16. November 2020 kann er auch mit anderen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden.
Abwrackprämie für Lkw
Eine Lkw-Abwrackprämie soll künftig alte Nutzfahrzeuge von der Straße holen und den Verkauf neuerer Modelle ankurbeln. Die eine Milliarde Euro, die der Bund dafür investieren will, soll aufgeteilt werden: 500 Millionen Euro sollen Unternehmen beim Austausch eines alten Lkw gegen einen fabrikneuen Lkw mit Elektro-, Wasserstoff- oder Dieselantrieb erhalten. Im Gespräch sind Prämien zwischen 10.000 und 15.000 Euro.
Weitere 500 Millionen Euro sind für die öffentliche Beschaffung vorgesehen, also etwa den Austausch alter Feuerwehrwagen. Geld geben soll es auch für intelligente Trailer-Technologie. Das deutsche Flottenerneuerungs-Programm braucht jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission. Deshalb steht dafür auch noch kein genauer Starttermin fest.
Schwerlasttransport-Zulassungen
Ab 1. Januar 2021 können Unternehmen wieder Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte bei den Behörden einholen, in deren Bezirk sie ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung haben. Eine im Frühjahr 2020 beschlossene Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung sah vor, dass sie entsprechende Anträge nur bei der jeweiligen Behörde am Start- und Zielort des Großraum- und Schwertransportes stellen können.
Dies hätte aus Sicht von Wirtschaftsverbänden zu massiven regionalen Verschiebungen im Antragsaufkommen und für einige Monate mancherorts zum behördlichen Kollaps geführt. Deshalb ist die StVO-Reform in diesem Punkt rückgängig gemacht worden.
Lkw-Fahrverbote und Quarantänepflicht
Anlässlich der Corona-Pandemie gelten für Güterverkehrsunternehmen und deren Beschäftigte in Deutschland und vielen EU-Staaten voraussichtlich auch im neuen Jahr bestimmte Auflagen und Lockerungen. Zum Beispiel stehen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorerst bis 18. Januar 2021 befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw fest. Daneben ist es denkbar, dass Bundesländer ihre Quarantäne-Vorgaben im Fall eines anhaltend hohen Infektionsgeschehens nochmals verlängern. Das könnte bedeuten, dass sich Transportpersonal auch weiterhin nach der Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet gegebenenfalls bis zu zehn Tage in Hausarrest begeben oder stattdessen einen negativen Corona-Test vorlegen muss. In Bayern und Schleswig-Holstein sind solche Einschränkungen des internationalen Warenverkehrs bereits nach kurzer Zeit wieder gekippt worden. Es ist möglich, dass dies andernorts auch noch geschieht. Denn seit Wochen laufen politische Diskussionen über bundeseinheitliche Regelungen für die Branche.
Gern stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen zu den rechtlichen Neuerungen zur Verfügung! Unter folgender E-Mail Adresse sind wir für Sie erreichbar:
Fazit
Im ersten Teil unserer Beitragsreihe ist vor allem Eines für die Transport- und Logistikbranche zu erkennen - es geht um Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.
Im nächsten Teil werden wir auf die wichtigsten Änderungen bei den Steuern und Löhnen eingehen - damit Sie auch bei diesen Themen den Überblick behalten!