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BAG-Förderprogramme 2021



Unternehmen, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ab 7,5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gibt es vier Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG:

  1. Über das Förderprogramm De-minimis zur Förderung der Sicherheit und Umwelt werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt.

  2. Das Förderprogramm Weiterbildung bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrer und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.

  3. Im Förderprogramm Ausbildung wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin unterstützt.

  4. Mit dem Förderprogramm Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge wird die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Elektroantrieb gefördert. Ab 2021 entfällt die Förderung CNG- und LNG- angetriebener Lkws.

  5. Ziel des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme ist es, Unfälle mit Personenschäden von nach rechts abbiegenden Fahrzeugen signifikant zu verringern ("Toter Winkel").

1. De-minimis

  • 2.000 € pro Lkw ab 7,5 T zGM

  • max. 33.000 € pro Unternehmen

  • Beantragungszeitraum: 07.01. - 30.09.2021


Folgend finden Sie die förderfähigen Maßnahmen vom De-minimis Programm 2021:


2. Weiterbildung

  • 50, 60 oder 70 % von 1.500 € pro Lkw ab 7,5 T zGM

  • abhängig von der Unternehmensgröße

  • Beantragungszeitraum: 14.01. - 30.11.2021

3. Berufskraftfahrer-Ausbildung

  • 50, 60 oder 70 % von 50.000 € pro Ausbildungsplatz

  • abhängig von der Unternehmensgröße

  • Beantragungszeitraum: 14.01. - 02.11.2021

4. Energieeffiziente / CO2-arme Nutzfahrzeuge

  • 40% der Investitionsmehrkosten ggü. Euro-6 Diesel-Lkw, maximal:

  • 12.000 € Elektro (<= 12 T zGM)

  • 40.000 € Elektro (> 12 T zGM)

  • Beantragung bis 31.03.2021

5. Abbiegeassistenzsysteme

  • Für Lkw zw. 3,5 und 7,5 T zGM und für Busse > 9 Sitzen.

  • Beantragungszeitraum: 21.01. - 15.10.2021


 

In der Förderung weiterhin dabei sind die Telematik und alle dazugehörigen Komponenten. Gerade mit der demnächst verfügbaren, neuen Gerätegeneration von Webfleet solutions ergeben sich für Sie ganz neue Möglichkeiten in diesem Bereich.


Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter:

 

Fazit

Die BAG hat wieder ein Paket mit diversen Fördermöglichkeiten geschnürt, jedoch die Digitalisierung im Fuhrpark etwas außer Acht gelassen.

Hier ist der Verweis auf die Förderprogramme "go-digital" und "Digital Jetzt" wichtig!


Auch bei diesen Programmen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und empfehlen folgenden Blog-Eintrag: "Digital Jetzt" - Die Digitalisierungsförderung


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