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De-minimis Positivliste 2023

Zum Jahresstart steht es nun wieder fest, welche Maßnahmen seitens De-minimis förderfähig sind. Vor einer Beantragung ist es auf alle Fälle sinnvoll, die Möglichkeiten im Unternehmen zu scannen und eine eventuelle Umsetzungsplanung durchzuführen - die uniSmart hilft Ihnen dabei!


uniSmart: Fördermittel aus De-minimis stehen zur Beantragung bereit!
Fördermittel aus De-minimis stehen zur Beantragung bereit!

Was ist eigentlich eine De-minimis-Förderung?

Der Begriff "de minimis" stammt aus dem Lateinischen und heißt soviel wie "Dinge von geringer Bedeutung". Die Bezeichnung drückt noch einmal aus, dass die Förderbeträge aus Sicht der EU-Kommission so gering sind, dass sie schnell und mühelos zur Verfügung stehen.

 

De minimis 2023: Wer wird gefördert?

Wenn Ihr Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr tätig ist oder einen Werkverkehr betreibt, bzw. sind Sie außerdem Halter oder Eigentümer von wenigstens einem schweren Nutzfahrzeug, dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt - dann sind Sie zuwendungsberechtigt für das De-minimis-Förderprogramm 2023.

 

De minimis 2023: Die Förderungen

  • 2.000 € pro Lkw ab 7,5 T zGM

  • max. 33.000 € pro Unternehmen

  • Beantragungszeitraum: 07.01. - 30.09.2023

Folgend finden Sie die förderfähigen Maßnahmen vom De-minimis Programm 2023:


Im Transportgewerbe werden seit 2009 spezielle Maßnahmen gefördert. Darunter fallen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder zur Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel:


  • Tourenplanungsprogramme

  • Telematiksysteme

  • Software zum Auslesen digitaler Tachographen

  • uvm.


Diese Auflistungen sind nicht vollständig, bringen aber eines exakt auf den Punkt:

Investieren Sie in die Digitalisierung Ihres Unternehmens und profitieren Sie von den staatlichen De-minimis-Förderungen!

 

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Fazit

Die Digitalisierung der Transportunternehmen schreitet unaufhaltsam voran. Es ist daher wichtig, Schritt zu halten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Häufig ist es so, dass solche Investitionen sich erst im Laufe der Zeit amortisieren und so mancher Unternehmer schreckt vor den vermeintlich hohen Kosten zurück. Es ist daher gut zu wissen, dass viele Tools und Anwendungen für die Digitalisierung im Transportunternehmen staatlich gefördert werden - ohne, dass eine Rückzahlungspflicht besteht.

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