Auch für September 2022 standen einige Neuerungen und Änderungen an.
Um welche es sich handelt, zeigt Ihnen die uniSmart im Folgenden.
Energie-Sparplan
Ab dem 1. September tritt die Energiespar-Verordnung in Kraft, die helfen soll, die Gasversorgung über den Winter abzusichern. Und Erdgas wird auch genutzt, um Strom zu erzeugen. Zu den Maßnahmen, die dann für sechs Monate gelten, gehören:
Mietklauseln, die eine bestimmte Raumtemperatur in Wohnungen vorschreiben, werden unwirksam.
Schwimm- und Badebecken von Privathaushalten dürfen nicht mehr beheizt werden. (Ausnahme: therapeutische Anwendungen)
Die Temperatur in Büros von Nichtwohn-Gebäuden darf 19 Grad nicht überschreiten.
Nicht regelmäßig genutzte Räume öffentlicher Gebäude, wie Flure, Foyers oder Technikräume, sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, dies ist aus Sicherheitsgründen nötig. Ausnahmen gelten für soziale Einrichtungen.
Die Strahler an Gebäuden und Denkmälern, die rein dem Schmuck dienen, bleiben aus.
Leuchtreklame ist von 22 bis 16 Uhr untersagt.
Einzelhändler sollen die Türen beheizter Geschäfte nicht offen stehen lassen.
Im Oktober soll eine weitere Verordnung mit weiteren Sparmaßnahmen folgen, für deren Umsetzungen Vorlauf benötigt wird. Vorgesehen sind hier Bestimmungen zum Austausch bestimmter Wärmepumpen oder verpflichtende Checks von Gasheizungen. Deren Beschluss steht noch aus.
Energiepauschale wird ausgezahlt
Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen im September einen einmaligen Bonus von 300 Euro, die Energiepreispauschale, oft auch verkürzt Energiepauschale genannt. Die Sonderzahlung wird vom Arbeitgeber automatisch mit dem Monatslohn gezahlt und muss ebenso versteuert werden. Auszubildende und Minijobber bekommen sie auch. Bei Selbstständigen wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt.
Änderung des Nachweisgesetzes
Zum 01.08.2022 treten Änderungen des Nachweisgesetzes, das Arbeitgeber verpflichtet, wesentliche Bedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, sowie weiterer Gesetze, unter anderem des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in Kraft. So werden in § 2 NachwG bestehende Nachweispflichten etwa in Bezug auf das Enddatum einer vereinbarten Befristung, den Arbeitsort, die Kündigung und die Vergütungszusammensetzung ergänzt sowie neue Informationspflichten in Bezug auf die Probezeit, den Umfang des Fortbildungsanspruchs, Überstunden, Abrufarbeit und die Identität des Versorgungsträgers im Falle der betrieblichen Altersversorgung über einen solchen eingeführt. Der Verstoß gegen die Nachweispflichten kann nach § 4 NachwG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Hinweis:
Der Nachweis muss (papier-)schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Selbst wenn der Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen mit einer elektronischen Signatur statt in Schriftform niederlegt, droht dem Arbeitgeber nach dem Wortlaut des Nachweisgesetzes ein Bußgeld.
Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.08.2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird.
Geplante Anpassungen:
Höherer Grundfreibetrag: Zum 01.01.2023 ist eine Anhebung um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro vorgeschlagen.
Kalte Progression ausgleichen: Die sog. Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 soll er ab 63.515 Euro beginnen.
Unterstützung von Familien: Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er zum 01.01.2024 bei 2.994 Euro liegt.
Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags: Der Unterhaltshöchstbetrag für 2022 wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen werden automatisiert.
Gasumlage ab Oktober steht fest
Importeure müssen wegen der Drosselung russischer Lieferungen kurzfristig und zu hohen Preisen Ersatz beschaffen. Zweck dieser Umlage ist, diese Unternehmen zu unterstützen, damit die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode gesichert ist. Von Oktober an wird eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben, die zu Beginn des Umlagezeitraums (ab 01.10.2022 bis 01.04.2024) bei 2,4 Cent liegt. Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für die Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.
Die von der Bundesregierung gewünschte Ausnahme von der Mehrwertsteuer für die geplante Gasumlage hat die EU-Kommission ausgeschlossen. Jetzt will die Bundesregierung selbst die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7% absenken, solange die Gasumlage erhoben wird.
Apotheken müssen E-Rezept annehmen
Ab 1. September müssen die Apotheken bundesweit auch E-Rezepte entgegennehmen. In Pilot-Praxen und -Krankenhäusern in Westfalen-Lippe werden sie dann zuerst im Regelbetrieb ausgestellt. Dann soll es zum flächendeckenden Verfahren ausgeweitet werden. Dies war ab September auch für Schleswig-Holstein geplant. Die dortige Kassenärztliche Vereinigung verkündete rund eine Woche vor dem Starttermin, nicht mit bei der ersten Phase der Einführung des E-Rezeptes dabei zu sein. Andere Bundesländer sollen später folgen.
Um das E-Rezept vom Arzt bekommen zu können, braucht man eine spezielle App auf dem Smartphone. Diese wird von der Krankenkasse freigeschaltet, damit sie genutzt werden kann. Ein Vorteil des E-Rezeptes ist, dass das Rezept bereits vorab der Apotheke übermittelt werden kann und man sich unnötige Wege spart, falls das nötige Medikament noch bestellt werden muss.
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