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Unternehmensnews März 2025*

Autorenbild: uniSmart uniSmart

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Weniger Rente für viele

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zu Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Für Senioren und Seniorinnen, die auf eine gesetzliche Rente angewiesen sind, zeigt sich diese Erhöhung erst ab der Märzauszahlung.

Die gesetzlich vorgeschriebene Zeitverzögerung von zwei Monaten – geregelt in § 247 Satz 3 des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB V) – führt dazu, dass Rentner, die bislang beispielsweise 1.500 Euro netto erhielten, nun bei einem durchschnittlichen Anstieg der Zusatzbeiträge um 0,8 Prozent mit etwa sechs Euro weniger rechnen müssen.


Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Ein weiteres wichtiges Update betrifft den Mindestlohn in der Zeitarbeit. Ab dem 1. März 2025 erhalten Arbeitnehmer in Zeitarbeit einen Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde – ein Anstieg gegenüber den bisherigen 14 Euro.

Dies betrifft nicht nur inländische Unternehmen, sondern bindet auch ausländische Unternehmen, sofern ihre Mitarbeiter in Deutschland tätig sind. Obwohl Leiharbeit in Deutschland nur rund 1,8 Prozent aller Beschäftigten ausmacht – das entspricht etwa 725.000 Arbeitnehmern –, ist diese Erhöhung ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit.


Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Wer mit einem Kleinkraftrad unterwegs ist, sollte ab dem 1. März 2025 besonders aufmerksam werden: Die bisherigen schwarzen Versicherungskennzeichen werden durch ein neues, grünes Kennzeichen ersetzt.

Diese Änderung betrifft Mofas, Mopeds, Roller (mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum oder bis zu vier Kilowatt Motorleistung), aber auch motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways und E-Tretroller.

Das grüne Kennzeichen dient als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police. Wer diesen Wechsel versäumt, macht sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe. Besonders für Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen wurde eine kleinere Version der Plakette eingeführt, um der Fahrzeuggröße gerecht zu werden.


Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und betroffenen Personen Sicherheit zu geben, wird der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete per Gesetz um ein weiteres Jahr verlängert.

Für alle, deren Aufenthaltstitel bis mindestens 1. Februar 2025 gültig waren, verlängert sich dieser nun automatisch bis zum 4. März 2026 – inklusive erteilter Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen.

Wichtig ist jedoch, dass diese Regelung nicht für Drittstaatsangehörige gilt, sofern sie oder ihre Familienangehörigen nicht bereits vor Kriegsbeginn in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthalt oder eine Schutzanerkennung hatten. Für diese endet der Schutzstatus am 5. März 2025.


Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Zwischen dem 1. März und dem 30. September 2025 sind radikale Rückschnitte an Hecken, Gebüschen und an Laub- oder Nadelgehölzen untersagt. Diese Maßnahme dient dem Schutz brütender Vögel und ihrer Nester.

Erlaubt bleiben jedoch Form- und Pflegeschnitte, die zur Erhaltung und Pflege des Pflanzenbestandes notwendig sind – wobei auch hier darauf geachtet werden sollte, keine Nester zu stören und nie bei Frost zu schneiden, um Schäden an Ästen und der Pflanzenstruktur zu vermeiden.


Uhren auf Sommerzeit

Nicht zuletzt steht auch wieder die Zeitumstellung an: In der Nacht vom 29. auf den 30. März 2025 endet die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und um 2 Uhr morgens werden die Uhren eine Stunde vorgestellt.

Der Übergang zur Sommerzeit sorgt oftmals für kleine Anpassungsschwierigkeiten, da sich der menschliche Körper an den veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus gewöhnen muss. Trotz des "Jetlag-Effekts" wird die Zeitumstellung weiterhin als wichtiger Schritt zur besseren Nutzung des Tageslichts betrachtet.


 

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*Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | AbsolutVision

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