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Corona-Soforthilfe: Frist zur Schlussabrechnung endet im Juni
Viele Handwerksbetriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, beantragten 2020 die Corona-Soforthilfe. Damit die Behörden die Gelder zügig überweisen konnten, verzichteten sie darauf, die Fälle genau zu überprüfen. Die Betroffenen müssen also nachträglich berechnen, ob sie Unterstützung letztlich in voller Höhe benötigten. Als Frist für die Schlussabrechnung wurde Ende Juni 2023 festgelegt. Jeder Soforthilfe-Empfänger wird deshalb auf kurz oder lang ein Schreiben mit Aufforderung zur Abrechnung in seinem Briefkasten finden.
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Der vor sechs Monaten verlängerte und erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft am 30. Juni 2023 aus.
Baukindergeld wird durch neues Förderprogramm abgelöst
Bis letztes Jahr hat der Staat mit dem Baukindergeld Familien mit einem Zuschuss gefördert, die sich ein Eigentum bauen oder kaufen wollten. Im Juni 2023 wird es durch ein neues staatliches Förderprogramm abgelöst, dem „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Familien mit geringen bis mittleren Einkommen erhalten dann keinen Zuschuss mehr, sondern eine günstige KfW-Förderung, die jeweils nach dem Jahreseinkommen gestaffelt ist.
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*Bildrechte: Maddi Bazzocco | unsplash