Die Anschaffung von Lkw mit Erdgasantrieb – sowohl CNG als auch LNG – will der Staat ab 2021 nicht mehr bezuschussen. Das soll eine Doppelförderung vermeiden. Diese Fahrzeuge sind schließlich weiterhin bis 2027 steuerbegünstigt und fahren vorerst mautfrei, sofern die EU-Kommission kein anders lautendes Machtwort spricht.
Welcher Betrag steht im Haushalt 2021 zur Verfügung?
Im Programm „Zuschüsse zur Förderung energieeffizienter und/oder CO2-armer Nutzfahrzeuge“ (EEN) stehen nach dem Beschluss der Haushälter weiterhin zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Gibt es weitere Investitionen in den Ausbau des (Gas-)Tankstellennetzes?
In der Haushaltsplanung „Investitionen zur Marktaktivierung für die Nutzung alternativer Kraftstoffe und in den Aufbau einer entsprechenden Tank- und Ladeinfrastruktur“ – im Haushaltsentwurf 2021 mit knapp 50 Millionen Euro dotiert – sind noch einmal 5 Millionen Euro zusätzlich an LNG-Förderung vorgesehen.
Wie geht es in den kommenden Jahren weiter?
Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre sollen sogar um 25 Millionen Euro auf fast 64 Millionen Euro aufgestockt werden. Aus dem Titel dürfen aber auch LNG-Tankstellen in Häfen errichtet und Schiffe mit LNG-Antrieb bezuschusst werden. Mit Verpflichtungsermächtigungen wird die Verwaltung befähigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen.
Für die Anschaffung von Gas- oder Elektrofahrzeugen in Ihrem Fuhrpark steht natürlich auch immer die Voraussetzung der Anbindung in die bestehenden Systeme im Vordergrund.
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Fazit
Die Investitionen und der Ausbau im Bereich der alternativen Kraftstoffe geht weiter. Schwerpunkt wird die vollelektrische Fahrzeugflotte sein - in Zukunft unterstützt durch Wasserstoff.
Bis es soweit ist, bietet Gas eine sehr effiziente Übergangsmöglichkeit. Und bis Ende des Jahres 2020 eine "Doppelförderung"!